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    민사소송에 있어서의 이념과 변론주의에 관한 연구

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    Zur Einordnung des Urteils- und ADR-Systems

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    우리나라의 민사소송의 원칙인 변론주의가 지켜지려면 변호사 강제와 소송구조 제도를 제대로 갖추어야 한다. 또한 변호사 보수를 체계적으로 법정할 필요가 있다. 그리고 소송구조 예산의 대폭적 확충이 필수적이다. 종래 법원에서 화해와 조정을 너무 강조한 나머지 화해나 조정의 본질에 반하는 소송지휘가 이루어졌고 법으로 화해권고결정과 조정에 갈음하는 결정(이른바 강제 조정)까지 규정하기에 이르러 사건 당사자들의 불만이 매우 컸다. 화해권고결정과 강제조정 제도는 폐지할 것이며, 수소법원에서의 화해는 사건이 내용상 화해에 적합한 것인 경우에 한하여 화해를 권하되 강권해서는 안 된다. 수소법원의 조정 회부는 사건이 내용상 조정에 적합한 것인 경우에 한하여 하도록 하고, 수소법원의 일원인 조정담당판사가 스스로 조정에 임하는 것은 원칙적으로 금지하고, 상임조정위원이나 조정위원회에 회부할 것이다. 행정기관에서 여러 위원회를 만들어 국민의 권리구제를 하면서, 행정위원회를 거쳤다는 것을 이유로 민사소송을 절차법적 원리가 다른 행정소송으로 변환하는 것은 부당하다. 이를 시정하는 법개정이 있어야 할 것이다. 법원 밖에서의 각종 ADR에 재판상 화해의 효력을 부여하는 법률은 헌법상, 절차법상의 여러 문제를 야기한다. 이러한 ADR의 내용에 채무자가 집행을 승인한다는 내용이 포함되면 그 조서에 집행증서로서의 효력을 부여하고, 그렇지 않은 경우에는 단순한 실체법상 합의로서의 효력만을 부여해야 할 것이다. Im Zivilprozess ist die Verhandlungsmaxime als verfahrensrechtlicher Grundsatz anerkannt. Dennoch ist sie in vielen Sachen in der Praxis vernachlässigt worden: Der Grund liegt darin, dass es in Korea keinen Anwaltszwang gilt. Außerdem spielt im Zivilprozess die Prozesskostenhilfe eine geringere Rolle. Daher ist es notwendig, den Anwaltszwang einzuführen, die Anwaltsgebühr gesetzlich zu regeln und die Kostenhilfe finanziell viel stärker zu unterstützen. Bisher haben die Gerichte den Vergleich und die Schlichtung vor Gericht übermäßig betont. Daher sind die Verhandlungen sehr stark gütlichkeitsorientiert geleitet worden. Die Gerichte haben ab und zu den Parteien den Eindruck erweckt, die gütliche Streitbeilegung zu erzwingen. Diese Haltung der Gerichte ist überhaupt nicht wünschenswert. Die Schlichtung vor dem Prozessgericht ist grundsätzlich zu vermeiden und es sollte die Sache an die Schlichtungsanstalt im Gericht verweisen. Außerdem sind der Vergleichsvorschlagsbeschluss und die sog. Zwangsschlichtung abzuschaffen. Die gesetzliche Regelung der Schlichtung bei den Verwaltungsbehörden verursacht auch die Umwandlung der Zivilsachen zum Verwaltungssachen: Der Kläger, der mit dem Beschluss der Kommission bei der Verwaltungsbehörde nicht zufrieden ist, soll eine verwaltungsrechtliche Anfechtungsklage erheben. Solche Regelungen schaden die Parteiautonomie in der ursprünglichen Zivilsache und sind deshalb zu beseitigen. Die Wirkung der verschiedenen außergerichtlichen ADR ist zweierlei geregelt: die Vereinbarung bei vielen ADR erlangt einerseits die gleiche Wirkung wie der Prozessvergleich (inklusiv der Rechtskraft); bei anderen vielen ADR hat die Vereinbarung nur die Wirkung der privatrechtlichen Vereinbarung. Die Wirkung der Rechtskraft der ADR ist m. E. verfassungswidrig, weil es das Recht auf der richterlichen Entscheidung verletzt. Daher ist der Vereinbarung je nach dem Inhalt der Vereinbarung höchstens die Wirkung der vollstreckbare Urkunde anzuerkennen

    Zum Prozessrechtsverhältnis im Zivilprozess

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    Die Prozessrechtsverhälnisse im Zivilprozess sind anders als die materielle Rechtsverhältnisse nicht bloß die Verhältnisse der Rechte und Pflichten, sondern die der Rechte, Befugnisse, Pflichten und Lasten. Im Zivilprozess stehen die Befugnisse und Lasten im Vordergrund. Als Recht der Parteien spricht die herrschende Meinung von dem Justiz-(gewährungs)anspruch. Er ist in der Tat nichts anders als der Anspruch auf Justiz im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Verfassung. Dieser Anspruch liegt auf der Verfassungsebene, und daher geht es dabei um keine konkreten Tatbestände bzw. Voraussetzungen. Als ein konkreter Anspruch auf dem prozessualen Ebene ist der Rechtsschutzanspruch anzuerkennen, der öffentlichrechtlicher Charakter ist. Dabei sind der Wille der Parteien, die den Rechtsschutz suchen, und das Zweck des Zivilprozesses als Institut des Rechtsschutzes genügend berücksichtigt. Als Voraussetzungen des Rechtsschutzanspruchs sind sog. die Rechtschutzvoraussetzungen seit Ende des 19. Jahrhunderts anerkannt. Der Begriff des sog. Parteirecht ist überflüssig, über das man in Japan und Korea diskutiert hat. Rechte und Befugnisse sind streng getrennt zu erkennen. Sowohl in der Lehre als auch im Gesetzestext spricht man nicht selten von „Recht der Parteien. Die meisten davon sind in der Tat kein Recht, sondern nur eine Befugnis, z. B. sog. Recht auf Beweis. Nicht nur in der Literatur sondern auch im Gesetz kann man leicht den Ausdruck „Pflicht der Parteien finden. In der Tat sind sie keine Pflicht, sondern bloß eine Last, z. B. Pflicht zur Klageerwiderung. Um eine Pflicht der Parteien anzuerkennen, sollte der Wille der Gesetzgeber erkennbar sein, einen Zwang auszuüben.민사소송법상의 소송법률관계는 권리의무관계인 실체법상의 법률관계와는 그 모습이 다르다. 단순한 권리의무관계가 아니라 한편으로는 권리와 권능, 권한이, 다른 한편 으로는 의무와 책임이 포함된 복잡한 관계이다. 오히려 민사소송에서는 권능과 책임이 더 전면에 나서는 면이 있다. 국민은 추상적으로 국가에 대한 기본권인 재판청구권을 가진다. 사법행위청구권도 이런 차원의 권리인데, 추상적 권리에서는 그 성립요건 등이 문제되지 않는다. 이러한 재판청구권이 민사소송에서 구체화된 지위를 권리보호청구권이라고 성격을 매길 수 있을 것이다. 이것은 공법적 성격을 갖는 권리이지만 권리보호를 받으려는 당사자의 의사를 존중하고 민사소송제도의 핵심적 목적이 사권보호임을 그 근거로 하며, 소송당사자가 실체법과 소송법에 따라 정당한 재판을 함으로써 자신의 권리를 보호해 줄 것을 법원에 요구하는 권리이다. 이에 대하여 재판권을 가진 법원은 직무상의 의무를 부담한다. 권리보호청구권은 소송에서의 구체적인 권리이므로 그 요건의 구비 여부를 따져야 하는데, 이 요건을 권리보호요건이라고 한다. 당사자권은 별도로 인정할 필요가 없다. 민사소송에서 권리라고 일컫는 것은 대부분 권리보호청구권의 내용을 이루는 권능이다. 그리고 당사자는 신의성실의무나 진실의무 등을 제외하면 민사소송에서 의무를 부담하지 않는 것이 원칙이다. 법문에서 의무라고 규정한 것들은 대부분 그 성격이 책임이다. 민사소송에서 의무라고 하려면 법질서가 의무의 이행을 강제하거나 이행하지 않더라도 이행한 것과 같은 결과를 만들 것을 규정한 경우라야 한다. 단순히 이행하지 않았을 때 불리한 판단을 받게 된다는 것만으로는 의무라고 할 수 없다. 이러한 경우는 소송상의 책임이라고 파악할 것이다.이 논문은 서울대학교 법학발전재단 출연 법학연구소 기금의 2013년도 학술연구비 지원을 받았음

    Der richterliche Aktivismus in Korea

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    Zur Wirkung der Rechtshangigkeit bei der action oblique im Zivilprozeβ

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    채권자대위소송에 관련되어 있는 세 사람, 즉 채권자, 채무자 및 제3채무자 사이에 있어서 간혹 채권자가 이미 제3채무자를 상대로 소송을 하고 있는데 채무자가 다시 그 제3채무자를 상대로 제소를 하거나, 반대로 채무자가 소송을 하고 있는데 채권자가 제소하는 일이 있다. 뿐만 아니라 채무자의 두 채권자가 동일한 제3채무자를 상대로 각기 대위소송을 하는 경우도 있다. 이러한 경우에 두 개의 소송계속이 생기는데 이를 중복제소라고 하여 나중에 제기된 소를 각하할 것인가 하는 문제가 생긴다. 본래 중복제소는 동일당사자 사이에서 있을 수 있는 것임에도 당사자가 다른 채권자대위소송에서 이러한 문제가 발생하는 것은 채권자대위권의 내용이 채권자가 채무자의 제3채무자에 대한 채권을 대위하여 행사하는 것이기 때문에, 권리자인 채무자가 스스로 권리를 행사하는 것과 채권자가 대위행사하는 것이 비록 당사자는 다르더라도 청구의 내용이 실질적으로 동일하다고 볼 여지가 있기 때문이다. 위와 같은 경우에 중복제소 여부를 논함에 있어서는 먼저 중복제소의 요건과 민법상 채권자대위권의 법적 성격 및 요건을 살펴볼 필요가 있다. 그 다음에 채권자대위소송의 법적 성격을 규명하고 앞에서 본 것과 같은 두 개의 소송계속이 있을 경우에 이를 판례·통설은 중복제소라 하여 소송요건의 문제로 다루는데, 이러한 취급이 타당한지, 아니면 민법상의 대위권행사의 요건이란 측면에서 해결할 것인지를 검토할 필요가 있다

    Rechtsvergleichende Studie uber deutsches Zwangsvollstreckungsrecht

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    Korea hat zwar in großen und ganzen deutsches Zwangsvollstreckungsrecht übernommen, gibt es aber zwischen Rechtssystemen beider Länder einige wesentliche Unterschied. Deutsches Vollstreckungsrecht folgt bei der Erlösverteilung dem Prioritätsprinzip. Bei der Mobiliar- und Forderungsvollstreckung kommt es im Pfändungspfandrecht zum Ausdruck, bei der Immobiliarvollstreckung im Beschlagnahmevorrecht. Es stellt einen elementaren Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung dar. Anders als deutsches Vollstreckungsrecht folgt koreanisches Vollstreckungsrecht dem Ausgleichsprinzip. Dies passt aber eigentlich mit dem Insolvenzrecht gut zusammen. In Korea besteht deshalb häufig die Gefahr der Überpfändung. In deutschem Recht ist neben dem Vollstreckungstitel auf Leitstung auch der Duldungstitel notwendig, wenn das Vermögen des Schuldners dem Nutzungsrecht oder Verwaltungsrecht eines Dritten unterliegt. Mit diesem Titel kann der Gläubiger direkt dem Dritten gegenüber Vollstreckungsmacht ausüben. In Korea hat der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners zu pfänden und nach dessen Vollstreckung die Sache zu versteigern. Daher ist die Vollstreckung in diesen Fällen viel aufwendiger und komplizierter als in Deutschland. Außerdem ist in Deutschland der Vollstreckungstitel auch erforderlich, wenn der Gläubiger die Forderung mit Sicherungsrecht verwirklichen, was in Korea nicht nötig ist

    경산 호문혁 교수 정년기념 대담

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    A Study on Improvements in Summary Procedure

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    A Study on the Feature of Mediating Reconciliation on Nuclear Damage Compensation in Japan

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