284 research outputs found
Making the best of the European single market. Bruegel Policy Contribution Issue No. 3 | 2017
Now more than ever, the EU needs to address concerns about the significant decline in productivity growth and the increasing perception of unfairness. Completing the single market would unlock the EU's growth potential. At the same time, the EU should empower member states to fight inequality by helping them better distribute the gains arising from economic integration
Gegen die Neubelebung der Entfernungspauschale
Noch in diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob die Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Angerufen wurde das Verfassungsgericht im letzten Jahr von zwei Finanzgerichten der ersten Instanz, sowie Anfang dieses Jahres vom Bundesfinanzhof. Die obersten Steuerrichter halten die seit dem 1. Januar 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale, wonach Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer abzusetzen sind, für verfassungswidrig. Nach ihrer Ansicht handele es sich nicht, wie die Bundesregierung argumentiert, um Privatfahrten, sondern um beruflich veranlasste Fahrten, die deshalb als Werbungskosten abzusetzen seien. Der Kronberger Kreis hält die Wiedereinführung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer dagegen für einen Rückschritt. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sind keineswegs eindeutig als beruflich veranlasst anzusehen. Zu einem nicht unerheblichen Teil resultieren sie aus Entscheidungen, die die private Lebensführung betreffen. Aus diesem Grund werden sie im steuerrechtlichen Schrifttum als "gemischt veranlasst" bezeichnet. Von einer derartigen gemischten Veranlassung kann man allerdings nicht nur bei den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sprechen, sondern auch bei vielen anderen Kosten, die mit der Wohnortwahl einhergehen. Wenn ein Arbeitnehmer hohe Mieten in der Innenstadt in Kauf nimmt, weil er in der Innenstadt seinen Arbeitsplatz hat und lange Anfahrtswege vermeiden möchte, dann kann die Differenz zur Miete für eine Wohnung gleicher Qualität am Stadtrand oder auf dem Land ebenfalls als beruflich veranlasst angesehen werden. Vor diesem Hintergrund plädiert der Kronberger Kreis dafür, die gegenwärtige Regelung aus Gründen des Vertrauensschutzes für eine Übergangszeit beizubehalten und die Entfernungspauschale schließlich ganz abzuschaffen. Der Verzicht auf den Abzug von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz würde es ermöglichen, die Steuersätze zu senken und das Steuersystem zu vereinfachen. Eine Rückkehr zur alten Regelung hätte Steuerausfälle von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Folge, die beispielsweise durch höhere Einkommensteuersätze gegenfinanziert werden müssten
Erbschaftsteuer: Behutsam anpassen
In dieser Studie setzt sich der Kronberger Kreis kritisch mit der Frage auseinander, inwieweit die Erbschaftsteuer auf eine regelkonforme Gesetzesgrundlage aufbaut und welche Änderungen vorgenommen werden könnten, diese Grundlage effizienter und fairer zu gestalten.Gesamtwirtschaftlich betrachtet verursachen Erbschaftsteuern schädliche Ausweichreaktionen und können Wachstum und Beschäftigung beeinträchtigen. Allerdings sind diese negativen Wirkungen nicht so groß, dass auf die Steuer verzichtet werden sollte. Ferner ist die Besteuerung von Erbschaften aus der Perspektive des Leistungsfähigkeitsprinzips gerechtfertigt. Da sich der Zugriff auf laufende Einkommen substanziell von der Besteuerung von Erbschaften unterscheidet, ist der Kronberger Kreis entschieden dagegen, die Erbschaftsteuer mit in die Einkommensteuer zu integrieren. Da die Erbschaftsteuer grundsätzlich Anreize des Erblassers reduziert Kapital zu bilden, plädiert der Kronberger Kreis für eine moderate Besteuerung auf Erbfälle. Eine spezielle Begünstigung des Betriebsvermögens ist nicht sachgerecht und führt zu steuerlicher Diskriminierung sonstigen Vermögens. Eine Begünstigung von Immobilienvermögen ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Grundsätzlich gilt als Orientierungslinie für eine Reform, dass jegliches vererbtes Vermögen mit dem Verkehrswert besteuert werden sollte
Irrwege in der Sozialpolitik
In Deutschland gibt es ein umfassendes Sozialsystem, das jedem Bürger einen Mindestlebensstandard sichert. Die Sozialleistungen umfassen 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Ein angemessenes Niveau der Sozialleistungen lässt sich aber nur sicherstellen, wenn sowohl das Marktsystem, in dem die Mittel erwirtschaftet werden, als auch das Sozialsystem, in dem ein erheblicher Teil dieser Mittel umverteilt wird, effizient arbeiten. Angesichts knapper öffentlicher Mittel und der hohen Abgabenlast ist es dringend erforderlich, die Effizienz der sozialpolitischen Maßnahmen zu verbessern und die negativen Einflüsse auf die Beschäftigung und die Gütererstellung abzubauen. Das Marktsystem braucht ein soziales Sicherheitsnetz, damit die Menschen auch bereit sind, Risiken einzugehen. Das Sozialsystem wiederum benötigt aber die Leistungsfähigkeit des Marktes als Basis für ein würdevolles Niveau an Mindestsicherung
Die Zukunft der EU-Finanzen: Neue Wege der Finanzierung und der Verteilung?
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU stellt sich die Frage nach neuen Wegen bei der Finanzierung des EU-Budgets und der Verwendung der Mittel. Für Thiess Büttner, Universität Erlangen-Nürnberg, erscheint es sinnvoll, die obsoleten Mehrwertsteuereigenmittel aufzugeben und sich auf die traditionellen Eigenmittel und die bewährten BNE-Eigenmittel zu beschränken. Da die EU weder ausschließlich noch überwiegend europaweite Aufgaben wahrnimmt, ist es nach Ansicht von Michael Broer, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaft, Wolfsburg, auch nicht erforderlich, dass sich diese Institution mittels eigener Einnahmen finanziert. Erst wenn sich die EU vermehrt Aufgaben mit einem europäischen Mehrwert zuwende, gewinne der Gedanke an eine EU-Steuer an Bedeutung. Clemens Fuest, ifo Institut, legt dar, dass unter den derzeitigen institutionellen Einrichtungen der EU die Abschaffung der aktuellen Mehrwertsteuereigenmittel und der nationalen Rabatte sowie eine Reform der Ausgaben erhebliche Verbesserungen bringen könnten. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin, stellt die Frage, ob es in dem derzeitigen juristischen Rahmen möglich wäre, der EU eigene Besteuerungsbefugnisse zu übertragen. Margit Schratzenstaller, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, führt aus, dass das Potenzial von EU-Steuern als Instrumente zur Stärkung der Nachhaltigkeitsorientierung der Besteuerung in der EU bislang weitgehend vernachlässigt werde und plädiert für die Einführung von »nachhaltigkeitsorientierten steuerbasierten Eigenmittel«. Peter Becker, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin, sieht das entscheidende Problem der derzeitigen EU-Haushaltspolitik in der einseitigen Fokussierung der Mitgliedstaaten auf eine rein fiskalische Kosten-Nutzen-Bilanz ihrer Mitgliedschaft anhand ihrer nationalen Nettosalden. Jörg Haas, Jacques Delors Institut, Berlin, möchte den Brexit als Chance für eine EU-Haushaltsreform nutzen, die
Institutions and the route to reform of the European Union’s budget revenue, 1970-2017
Using process tracing, this paper charts the history of the changes in the EU’s revenue since 1970, including package deals and the unforeseen consequences of change, comparing the positions of the Council to those of the European Commission and European Parliament. Those revenue decisions allowed European integration to proceed though without a fully autonomous budget as Member States became more careful to calculate their net benefits or costs in relation to the budget. In December 2013, the European Union’s institutions established a High Level Group to recommend changes to the revenue base of the EU’s budget. This reported in January 2017, proposing to resolve the effect of sub-optimal revenue and budget decisions made by the European Union over many years, to reduce direct national contributions, to minimise the risk of unforeseen consequences, and to combine revenue flows with steering effects to discourage certain forms of economic behaviour in line with the wider policy agenda of the European Union
Do higher corporate taxes reduce wages? : Micro evidence from Germany
Because of endogeneity problems very few studies have been able to identify
the incidence of corporate taxes on wages. We circumvent these problems
by using an 11-year panel of data on 11,441 German municipalities' tax
rates, 8 percent of which change each year, linked to administrative matched
employer-employee data. Consistent with our theoretical model, we find a
negative effect of corporate taxation on wages: a 1 euro increase in tax liabilities
yields a 77 cent decrease in the wage bill. The direct wage effect, arising
in a collective bargaining context, dominates, while the conventional indirect
wage effect through reduced investment is empirically small due to regional labor
mobility. High and medium-skilled workers, who arguably extract higher
rents in collective agreements, bear a larger share of the corporate tax burden
Income redistribution in the European Union
We explore the redistributive effects of taxes and benefits in the 27 member states of the European Union (EU) using EUROMOD, the tax-benefit microsimulation model for the EU. As well as describing redistributive effects in aggregate, we assess and compare the effectiveness of eight individual types of policy in reducing income disparities. We derive results for the 27 members of the EU using policies in effect in 2010 and present them for each country separately as well as for the EU as a whole
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