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    Beitragssatzeffekte einer Einbeziehung der Beamten in die GKV

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    Die Einbeziehung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein fundamentaler Bestandteil der Bürgerversicherung. Aber auch davon unabhängig wird eine solche Ausweitung des Versichertenkreises oft als ein Mittel zur Verbesserung der finanziellen Situation der GKV vorgeschlagen. Welche Beitragssatzeffekte ergeben sich hieraus kurz und langfristig für die Gesetzliche Krankenversicherung

    Neue Rentenanpassungsformel: 'Schutzklausel' erfordert 'Nachholfaktor'

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    Die Nachhaltigkeitsfaktor in der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde schon bei seiner erstmaligen Anwendung durch die Schutzklausel des § 255e SGB VI faktisch ausgesetzt und damit die gesetzlich fixierten Beitragssatzziele gefährdet. Wie können diese Ziele trotz Schutzklausel noch erreicht werden

    Zunehmende Altersarmut in Deutschland : vermeidbar oder unvermeidlich?

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    „Die Gefahr der Altersarmut wächst“ – ein derzeit in Deutschland häufig gehörter Satz. Doch was bedeutet Altersarmut eigentlich? Altersarmut im Sinne eines nicht existenzsichernden Einkommens kann es streng genommen in Deutschland nicht geben, da mit der Riester-Reform 2001 die Grundsicherung im Alter geschaffen wurde, die allen Rentnern und Rentnerinnen bei Bedürftigkeit ein existenzsicherndes Einkommen gewährt. Derzeit beträgt dieses monatliche Einkommen zwischen 630 und 700 Euro. Im Allgemeinen wird Altersarmut aber nicht in diesem engen Sinne definiert. Vielmehr wird oft bei denjenigen Personen von Altersarmut ausgegangen, die auf diese Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Derzeit sind dies nur rund 2,5 % der Rentner. Die OECD und auch die Bundesregierung in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht sehen ein Armutsrisiko dann, wenn das sog. Nettoäquivalenzeinkommen 60% des Medianeinkommens nicht überschreitet. Derzeit beträgt das Medianeinkommen rund 16.500 Euro im Jahr, so dass für einen Alleinstehenden ein Armutsrisiko dann besteht, wenn sein monatliches Nettoeinkommen weniger als 825 Euro ausmacht. Bei Anwendung dieser Definition ist derzeit laut dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bei etwa 13% der über 65-Jährigen das Risiko der Einkommensarmut gegeben. Dieser Anteil ist nicht höher als die entsprechenden Anteile in anderen Altersgruppen: Für die 50-64-Jährigen beträgt die Quote z.B. 14%. Andere Bevölkerungsgruppen weisen eine noch höhere Quote auf: Für Alleinerziehende beispielsweise beträgt der Anteil 24% und ist damit fast doppelt so hoch wie bei Rentnern. Insgesamt kann derzeit also kein besonderes Problem von Altersarmut in Deutschland konstatiert werden. Allerdings wird befürchtet, dass in Zukunft die wie auch immer definierten Altersarmutsquoten zunehmen werden. Im Folgenden werden die Gründe aufgezeigt, die zu dieser Befürchtung führen, und die Maßnahmen zur Vermeidung höherer Altersarmut analysiert

    Neue Rentenanpassungsformel: 'Schutzklausel' erfordert 'Nachholfaktor'

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    Die Nachhaltigkeitsfaktor in der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde schon bei seiner erstmaligen Anwendung durch die Schutzklausel des § 255e SGB VI faktisch ausgesetzt und damit die gesetzlich fixierten Beitragssatzziele gefährdet. Wie können diese Ziele trotz Schutzklausel noch erreicht werden? --

    Rentenanpassung 2010 – Wem nützt die Rentengarantie?

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    Bei der Rentenanpassung 2010 wirkt erstmalig die Rentengarantie, das heißt, die Renten werden nicht gesenkt, obwohl die Löhne und Gehälter der Beschäftigten gesunken sind. In dieser Studie werden die Rentenanpassung 2010 in ihren Einzelheiten näher beleuchtet und die Implikationen der Rentengarantie analysiert. Die Rentengarantie nützt den Rentnern und belastet die Beitragszahler. So wird der Beitragssatz wegen der Rentengarantie über mehrere Jahre um 0,2 Prozentpunkte höher liegen. Bis die unterbliebenen Rentendämpfungen nachgeholt sind, summieren sich die Mehrbelastungen der Beitragszahler auf rund 10 Mrd. Euro. Die mit der Rentengarantie verbundene Umverteilung von Jung nach Alt erweist sich gemessen an der Änderung der impliziten Rendite jedoch als relativ gering, wenn die unterbliebenen Rentenkürzungen nachgeholt werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Rentengarantie kein großes Umverteilungspotential in sich birgt, wenn die Lohnsenkungen in zukünftigen Krisen größer ausfallen oder öfters auftreten. Dies beweist der Blick auf die Effekte, die durch die vorher schon gültige alte Schutzklausel zusammen mit der Rentengarantie entstehen. Alle Schutzklauseln zusammengenommen führen im Maximum zu 4% höheren jährlichen Rentenausgaben, zu einem über zehn Jahre um 0,4 Prozentpunkte höheren Beitragssatz und insgesamt zu Mehrbelastungen der Beitragszahler von über 50 Mrd. Euro im Vergleich zu einer Situation ohne jegliche Schutzklausel. Die damit verbundenen intergenerativen Umverteilungseffekte von Jung nach Alt sind durchaus beachtlich. Zudem wird in dieser Studie die Bedeutung des sog. ?-Faktors in der Rentenanpassungsformel hervorgehoben. Der ?-Faktor sorgt dafür, dass mittelfristig die Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und nicht die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) für die Rentenhöhe maßgeblich ist. Die beitragspflichtigen Löhne sind 2009 nicht zurückgegangen. Der Rückgang der VGR-Löhne im Jahr 2009, der ja Anlass für die Rentengarantie war, wäre aufgrund des ?-Faktors schon im Jahr 2011 für die Höhe der Renten irrelevant gewesen.

    Beitragssatzeffekte einer Einbeziehung der Beamten in die GKV

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    Die Einbeziehung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein fundamentaler Bestandteil der Bürgerversicherung. Aber auch davon unabhängig wird eine solche Ausweitung des Versichertenkreises oft als ein Mittel zur Verbesserung der finanziellen Situation der GKV vorgeschlagen. Welche Beitragssatzeffekte ergeben sich hieraus kurz und langfristig für die Gesetzliche Krankenversicherung? --

    Allein es fehlt die Strategie!: Demografischer Wandel

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    Die Riester-Förderung – das unbekannte Wesen

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    Die Verbreitung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) verläuft insgesamt nach wie vor sehr dynamisch. Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente ist ihre Verbreitung jedoch in bestimmten Bevölkerungsgruppen noch relativ gering. Ein Grund dafür scheint zu sein, dass ein großer Anteil nichts von seiner Förderberechtigung weiß. Damit kann bei diesen Personen die Förderung ihren Zweck nicht erfüllen, die Entscheidung für eine Riester-Rente positiv zu beeinflussen. Das mangelnde Wissen über die Förderberechtigung ist in den unteren Einkommensgruppen, in denen die Riester-Rente am wenigsten verbreitet ist, am stärksten ausgeprägt. Zudem wissen viele, die einen Riester-Vertrag haben, nicht über die Höhe der Förderung Bescheid. Dies beeinträchtigt die Akzeptanz der Riester-Rente und begünstigt Stornierungen. Die Fehleinschätzung der Förderhöhe kann an der komplizierten Ausgestaltung der Förderung liegen. Bevor über eine Änderung der Förderhöhe oder gar über ein Obligatorium nachgedacht wird, sollten die Informationen über die Förderberechtigung intensiviert werden und eine weitere Vereinfachung der Förderung in Erwägung gezogen werden

    Bonusrente statt Zuschussrente

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    Das Herzstück des sogenannten Rentenpakets des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Zuschussrente. Sie soll niedrige Renten von Personen mit einem vollen Erwerbsleben aufstocken. Die Analyse zeigt, dass die Zuschussrente mit großen Ungleichbehandlungen und negativen Arbeitsanreizen verbunden ist. Mit der Bonusrente wird ein alternatives Modell vorgeschlagen, das sowohl die Ungleichbehandlungen als auch die Verzerrungen reduziert.The 'grant pension' is the most important part of the new German government pension reform plans. The aim of the grant pension is to support people who would otherwise receive only a small public pension despite working their whole lives. The analysis shows that the grant pension would result in some people with nearly identical work histories and equal contribution payments being treated unequally while others with dissimilar work histories and different contribution payments would be treated equally. This leads to negative incentives to work. The 'bonus pension' is presented as an alternative model which reduces the negative effects of the grant pension

    Electronic structure and magnetic properties of Mn, Co, and Ni-substitution of Fe in Fe4N

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    The magnetic properties of Mn, Co and Ni substituted Fe4N are calculated from first principles theory. It is found that the generalized gradient approximation reproduces with good accuracy the magnetic moment and equilibrium volume for the parent Fe4N structure, with the atomic moment largest for the Fe atom furthest away from the N atom (Fe I site), approaching a value of 3 muB/atom, whereas the Fe atom closer to the N atom (Fe II site) has a moment closer to that of bcc Fe. Substitution of Fe for Mn, Co or Ni, shows an intricate behavior in which the Mn substitution clearly favors the Fe II site, Ni favors substitution on the Fe I site and Co shows no strong preference for either lattice site. Ni and Co substitution results in a ferromagnetic coupling to the Fe atoms, whereas Mn couples antiferromagnetically on the Fe II site and ferromagnetically on the Fe I site. For all types of doping, the total magnetic moment is enhanced compared with Fe4N only in the energetically very unfavorable case of Mn doping at the Fe I site.Comment: Accepted for publication in Physical Review
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